Beton allein baut keine Brücken: Problemfall Sondervermögen
Liebe Leserinnen und Leser,
kennen Sie Guy Abeille? Seine Erfindung prägt unseren Alltag bis heute. Abeille ist der Architekt der Drei-Prozent-Grenze für das jährliche Haushaltsdefizit in der EU. Zusammen mit der Vorgabe, dass die Staatsverschuldung eines EU-Staates 60 Prozent seiner Wirtschaftsleistung nicht übersteigen darf, wurde diese Regel als Kernstück in den Maastricht-Vertrag gemeißelt.
Das Erstaunliche daran: Dieser strenge Richtwert basiert keineswegs auf tiefgreifender Forschung oder komplexen Modellen. Wie MAKROSKOP-Redakteur Lukas Poths treffend beschreibt, entwickelte der französische Beamte Abeille die Zahl Anfang der 1980er-Jahre „relativ spontan beim Mittagessen“, weil die französische Politik schlichtweg eine griffige Obergrenze brauchte. Auch der 60-Prozent-Schuldengrenze liegt keine tiefgreifende Philosophie zugrunde. Sie entspricht schlicht dem ungefähren durchschnittlichen Schuldenstand der EU-Gründungsstaaten Anfang der 1990er-Jahre.
Da Frankreichs Haushaltslücke in den Folgejahren fast durchgängig unter der 3-Prozent-Marke blieb, brachte der spätere EZB-Präsident Jean-Claude Trichet die Drei-Prozent-Regel erfolgreich in die EU-Gründungsverhandlungen ein. Mit weitreichenden Folgen: Pünktlich zum Inkrafttreten des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts im Jahr 1997 begannen die staatlichen Netto-Investitionen in Deutschland bei null zu stagnieren – bis heute. Mehr als zwei Jahrzehnte lang wurde kaum mehr öffentliche Infrastruktur neu geschaffen, als an anderer Stelle durch Verschleiß verfiel.
Auch um diesem Investitionsstau zu begegnen, legte der Bundestag Mitte letzten Jahres das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen auf. Doch obwohl nun so viel Geld wie lange nicht für Investitionen bereitsteht, stockt die Mittelverwendung. Ein Monitoringbericht des Bundesfinanzministeriums zeigt ein ernüchterndes Bild: Zwar wurden bereits rund 74 Prozent der Gelder abgerufen, aber die geförderten Projekte erreichen im Schnitt nur gut die Hälfte (54 Prozent) ihrer eigentlichen Ziele.
Wie MAKROSKOP-Redaktionsleiter Sebastian Müller berichtet, hakt es vor allem bei komplexen Vorhaben. Die bisherigen Zahlen deuten darauf hin, „dass die größten Hindernisse inzwischen nicht nur auf der Finanzierungsseite liegen, sondern auch bei Planung, Genehmigung und Verwaltung.“
Hier offenbart sich ein Konstruktionsfehler des Sondervermögens: Es darf laut Gesetz ausschließlich für langfristige Sach- und Infrastrukturinvestitionen verwendet werden. Laufende Verwaltungs- und Personalkosten gehören nicht dazu. Zugespitzt: Das Paket bezahlt zwar den Beton für die neue Brücke, aber nicht das Gehalt der Beamtin, die die Baupläne prüfen und genehmigen muss.
Doch genau das ist heute der Flaschenhals. Nach den rigorosen Sparmaßnahmen der 1990er- und 2000er-Jahre sind die Bau- und Genehmigungsbehörden personell ausgezehrt. Was jetzt dringend gebraucht wird – mehr Ingenieure, externe Fachexperten oder moderne Software für digitale Anträge –, fällt unter die sogenannten laufenden Betriebskosten und wird vom Sondervermögen nicht gedeckt.
Die Folge: Bund, Länder und Kommunen müssen das erforderliche Personal aus ihren ohnehin klammen regulären Haushalten finanzieren. Fehlt dort das Geld, bleiben die Anträge liegen und selbst komplett durchfinanzierte Bauprojekte können nicht starten.
Es zeigt sich eine simple wirtschaftliche Wahrheit: Milliarden für Investitionen verlieren ihren Impuls, wenn sie nicht von genügend qualifiziertem Personal und funktionierenden Verwaltungsstrukturen flankiert werden.