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Können wir uns den Sozialstaat in Zukunft noch leisten?

| 25. März 2026
Arthur Yeti / Unsplash

Demografie, Verteidigung und Reformen treiben die Kosten für den Sozialstaat bis 2040 in die Höhe. Ohne höhere Steuern auf große Vermögen und Erbschaften wird die Finanzierung kaum möglich sein.

Der Sozialstaat ist ein Markenzeichen der in Deutschland vorherrschenden Wirtschaftsordnung. Er umfasst das System der paritätischen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, aber auch darüber hinaus gehende Sozialausgaben, die steuerfinanziert sind und über den Bundeshaushalt bezahlt werden, wie Kinder-, Bürger- und Elterngeld.

Die meisten Diskussionen um die sozialen Sicherungssysteme thematisieren nur kurze Fristen, bestenfalls über die laufende Legislaturperiode. Um diese Kurzsichtigkeit zu überwinden – insbesondere auch wegen des langfristigen demographischen Wandels – wird hier auf zwei bis drei Legislaturen geschaut, das heißt bis 2040, und zwar in einer gesamtwirtschaftlichen Perspektive. Die notwendigen Weichenstellungen in der Gegenwart für die Zukunft werden so besser sichtbar.  

Derzeit umfasst das sogenannte Sozialbudget 31,2 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) (Abb. 1). Es erfasst die Ausgaben der vier großen Sozialversicherungen (SV), die über Löhne und Gehälter überwiegend finanziert und dann in die Preise der Güter und Dienstleistungen überwälzt werden. Zusammen mit den Personalkosten im öffentlichen Dienst sind dies etwa 70 Prozent des Sozialbudgets. Hinzu kommen andere Sozialleistungen des Staates, die nicht über die Sozialversicherungen finanziert werden können.

Inzwischen ist der Sozialstaat an vielen Stellen brüchig geworden. 16 Prozent der Bevölkerung sind „armutsgefährdet“ (2025), weil ihr Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Haushaltseinkommens liegt – darunter besonders betroffen die Alleinerziehenden (41 Prozent) und die Rentnerinnen und Rentner (20 Prozent). Die Pflegeversicherung kann die steigenden Kosten immer weniger decken. Mehr als eine Million Menschen haben keine Wohnung. Um die Mieten bezahlbar zu halten, also nicht über 30 Prozent des Haushaltseinkommens steigen zu lassen, sind jährlich 150.000 Sozialwohnungen nötig. Kitas und Schulen brauchen mehr Personal und mehr Investitionen, ebenso die kommunale Infrastruktur, die seit Jahrzehnten vernachlässigt wird. An Schulen wird ein gewaltiger Lehrermangel prognostiziert, laut Bildungsforscher Klaus Klemm 73.000 im Jahr 2035, allerdings weniger ein Mangel an Stellen als an Personal. Die Mängelliste lässt sich leicht fortführen.

Was sind die wichtigsten Zukunftsbelastungen? Die gravierendste resultiert aus der Demografie: mindestens 1,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts müssen bis 2070 zusätzlich aufgewendet werden (in heutigen Preisen etwa 80 Milliarden Euro), um die erwartbaren Kosten der demografischen Alterung zu decken, die ihren Höhepunkt voraussichtlich gegen 2038 erreicht. Damit würde nur der Status quo der Versorgung bei Renten, Krankenversicherung und Pflegeversicherung erhalten bleiben.

Die Berechnung stammt von der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2024 (mit Basisdaten von 2022). Inzwischen liegt seit Ende 2025 eine neue „Bevölkerungsvorausrechnung“ des Statistischen Bundesamtes vor, die in der mittleren Variante – jedoch mit hoher Zuwanderung – eine geringe Verringerung der Bevölkerungszahl von 83,6 auf 83,0 Millionen bis 2040 zeigt; jedoch schrumpft die erwerbsfähige Bevölkerung in der Altersgruppe der 20-66jährigen um 2,8 Millionen oder 5,5 Prozent.

Verbessert sich die Auslastung des Erwerbspersonenpotentials nicht (sie beträgt derzeit 90 Prozent), würde die Zahl der Erwerbstätigen von 2025 bis 2040 von 46,0 auf 43,6 Millionen sinken, also um 5,3 Prozent. Es sind vor allem die Babyboomer, die in diesem Zeitraum in Rente gehen und die Ausgaben der Rentenversicherung erhöhen – und auch der anderen Sozialversicherungen, denn die Älteren werden häufiger krank und pflegebedürftig. Diese demografische Welle wird erst Ende der 2030er Jahre auslaufen, danach geht die Alterung in moderaterem Tempo bis 2070 weiter.

Es ist zu erwarten, dass die demographisch bedingten Kosten schon früher als 2070 die von der EU-Kommission erwartete Größenordnung von 1,8 Prozentpunkten des BIP erreichen. Steigt die Arbeitsproduktivität nicht schneller als bisher, dürfte das Wirtschaftswachstum unter den bislang von den meisten Beobachtern erwarteten Trend von etwa 1 Prozent jährlich fallen, wozu auch die geoökonomischen Veränderungen im Außenhandel Deutschlands beitragen könnten, abgesehen von den selbstverschuldeten technologischen Versäumnissen.

Ausgangspunkt der folgenden Berechnung ist ein nominales Wirtschaftswachstum von 3,5 Prozent pro Jahr. Bei einer unterstellten Inflationsrate von 2 Prozent entspricht das einem realen Wachstum von etwa 1,5 Prozent jährlich (vgl. Tabelle 1).

Ursprünglich wurde lediglich ein langfristiger Wachstumstrend von rund einem Prozent pro Jahr angenommen. In der vorliegenden Rechnung wird jedoch unterstellt, dass zusätzliche staatliche Ausgaben selbst zu einem höheren Wachstum beitragen. Dahinter steht die Annahme, dass in der Wirtschaft ein ausreichend großes Produktionspotenzial vorhanden ist, das durch zusätzliche Nachfrage aktiviert werden kann. Diese Annahme ist allerdings mit Unsicherheiten verbunden.

Auf der Ausgabenseite wird der Staatshaushalt einschließlich der Sozialversicherungen von zwei zentralen Faktoren beeinflusst. Zum einen führen demografische Veränderungen zu den erwähnten zusätzlichen Belastungen in Höhe von etwa 1,8 Prozentpunkten des BIP. Zum anderen wirkt sich die von der NATO beschlossene Ausweitung der Verteidigungsausgaben aus, die bis 2035 einen zusätzlichen Finanzbedarf von rund 1,5 Prozentpunkten des BIP verursacht.

Bereits 2025 lagen die Verteidigungsausgaben bei 1,9 Prozent des BIP. In der hier verwendeten Rechnung wird ihr weiterer Anstieg auf 3,5 Prozent des BIP begrenzt. Diese Begrenzung spiegelt Zweifel an der politischen Forderung wider, die Ausgaben auf 5 Prozent des BIP zu erhöhen. Diese Zielmarke geht maßgeblich auf amerikanischen Druck zurück und ist militärisch bislang nur unzureichend begründet.

Dabei sollen Verteidigungsausgaben in Höhe von einem Prozentpunkt des BIP aus dem Haushalt durch Steuern finanziert werden, 2,5 Prozentpunkte durch Kreditaufnahme. Schon 2022 wurde das Sondervermögen Bundeswehr eingerichtet, um die Kreditfinanzierung für die Bundeswehr zu ermöglichen.

Nehmen wir an, ein Prozentpunkt erfolgt bereits durch dieses Sondervermögen. Echte fiskalische Mehrkosten entstehen in Höhe von ca. 1,2 Prozentpunkten für zusätzliche Zinskosten bei einem (günstigen) Zins von 2,5 Prozent, während die kreditfinanzierten militärischen Mehrausgaben 1,5 Prozentpunkte ausmachen, zusammen also 2,7 Prozentpunkte. Die steuerfinanzierten Ausgaben für Verteidigung in Höhe von 1 Prozentpunkte sind schon 2025 realisiert und werden in 2026 vermutlich leicht überschritten.

Insgesamt ergeben sich durch Demografie und Verteidigung zusätzliche Ausgaben von rund 4 Prozentpunkten des BIP bis 2035 beziehungsweise 2040, 1,8 Prozentpunkte auf demografisch bedingte Mehrkosten und 2,2 Prozentpunkte auf höhere Verteidigungsausgaben.

Für den Staatshaushalt fallen jedoch nicht sämtliche dieser Ausgaben als dauerhafte Mehrbelastung an. Da ein Teil der Verteidigungsausgaben kreditfinanziert wird, schlagen sich im laufenden Haushalt vor allem die zusätzlichen Zinskosten nieder. Die tatsächlichen Mehrkosten setzen sich daher im Wesentlichen aus den demografischen Mehrausgaben und den zusätzlichen Zinszahlungen zusammen und belaufen sich zusammen auf etwa 3 Prozentpunkte des BIP.

Die Mehrausgaben des Staates induzieren einen Multiplikatorprozess, sozusagen eine Kettenreaktion beim BIP, wodurch die Einnahmen aus Steuern und Abgaben steigen und eine teilweise Selbstfinanzierung der Ausgaben zustande kommt. Diese ist um so größer, je höher die marginale Konsumquote und je niedriger die marginale Importquote ist.  Wird unterstellt, dass sich ein Viertel bis zur Hälfte der Zusatzausgaben auf diese Weise selbst finanziert, reduzieren sich die erwartbaren Nettokosten auf 2 bis 3 Prozent des BIP (siehe Tabelle 1).

Die große Bandbreite drückt aus, dass es darauf ankommt, wer stärker zur Finanzierung herangezogen wird, ob durch Steuern oder Kredit finanziert wird und wie stark die Mehrproduktion im Inland erfolgt, so dass der Staat unter dem Strich bei gegebener Abgabenquote mehr einnehmen kann.[1] Da hier die Selbstfinanzierung nicht nach Kredit- bzw. Steuerfinanzierung differenziert wurde und erstere wesentlich kostengünstiger ist, dürfte die günstigere Kostenschätzung realistischer sein. Allerdings ist das Risiko steigender Zinsen bei hoher Kreditfinanzierung größer.

Tabelle 1

Will man die wohl größten Lücken des Sozialstaats schließen, könnte ein Reformprogramm etwa folgende Elemente umfassen (vgl. Tabelle 2):

Tabelle 2

Ein erster Schritt wäre eine Reduzierung der Armut bis 2040. Die sogenannte Armutslücke liegt derzeit bei etwa vier bis fünf Prozent der Einkommen jener Haushalte, die als armutsgefährdet gelten. Höhere Transferleistungen sowie eine stärkere Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt könnten diese Lücke deutlich verringern. Die Kosten dafür werden auf rund 10 Milliarden Euro jährlich geschätzt, was etwa 0,2 Prozent des BIP (2025) entspricht.

Hinzu käme ein Ausbau der Pflegeversicherung, der stärker einkommensabhängig finanziert wird. Selbst bei vorsichtiger Schätzung würde dies ebenfalls etwa 0,2 Prozent des BIP erfordern.

Ein weiterer zentraler Bereich ist der soziale Wohnungsbau. Um die bestehenden Defizite zu verringern, wäre der Bau von rund 150.000 zusätzlichen Sozialwohnungen pro Jahr erforderlich, die zu Mieten von höchstens etwa 10 Euro pro Quadratmeter angeboten werden könnten. Die dafür notwendigen Fördermittel würden sich auf rund 20 Milliarden Euro jährlich belaufen, also etwa 0,4 Prozent des BIP.

Ein erheblicher finanzieller Aufwand ergibt sich außerdem aus dem ökologischen Umbau der Wirtschaft, der notwendig ist, um das EU-Ziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90 Prozent bis 2040 zu erreichen. Deutschland ist innerhalb der EU weiterhin der größte Emittent von Treibhausgasen und gehört auch bei den Pro-Kopf-Emissionen zu den oberen Rängen. Für zusätzliche Subventionen und Transfers im Rahmen der Dekarbonisierung werden rund 1 Prozent des BIP veranschlagt, also etwa 45 Milliarden Euro pro Jahr (in Preisen von 2025).

Ähnlich hoch wären die Ausgaben für eine Stärkung von Innovationen und öffentlichen Investitionen, etwa in Infrastruktur und zentrale Zukunftssektoren. Auch hierfür werden rund 45 Milliarden Euro jährlich beziehungsweise 1 Prozent des BIP angesetzt.

Anders stellt sich die Situation im Gesundheitssystem dar. Mit Ausgaben von rund 12 Prozent des BIP gehört es bereits heute zu den teuersten Systemen weltweit, liefert aber nur mittelmäßige Ergebnisse. Hier erscheinen Effizienzverbesserungen ohne zusätzliche Kosten möglich. Beispiele aus anderen Ländern deuten darauf hin, dass vor allem eine stärkere Prävention sowie eine Reform der Zwei-Klassen-Struktur der Krankenversicherung erhebliche Verbesserungen bringen könnten.

Insgesamt würde ein solches Reformprogramm zusätzliche Ausgaben von 3,3 Prozent des BIP verursachen, was rund 130 Milliarden Euro in Preisen von 2025 entspricht (vgl. Tabelle 2). Da das BIP dadurch steigt und in der Folge zusätzliche Einnahmen für den Staat generiert, betragen die finalen Kosten des Reformprogramms 1,6 bis 2,2 Prozent des BIP. Wir haben angenommen, dass die Investitionen und der Wohnungsbau im Reformprogramm kreditfinanziert werden, so dass die Schuldenstandsquote insgesamt – Demografie-bedingte Kosten, Verteidigung und Reformprogramm – auf 90 Prozent ansteigen würde mit einer Zinslastquote von 1,9 Prozent des BIP. Bei geringerer Kreditfinanzierung müsste die Steuerquote entsprechend steigen.

Das gesamte Ausgabenprogramm mit den beiden Bestandteilen würde Kosten in der Größenordnung von 3,6 bis 5,5 Prozent des BIP verursachen, in heutigen Preisen 200 bis 303 Milliarden Euro.

Auf den ersten Blick erscheint ein Reformprogramm der skizzierten Art schwer realisierbar, da es zusätzlich zu den Kosten der Alterung und den steigenden Verteidigungsausgaben finanziert werden müsste. Die Abgabenquote wie auch die Staatsquote müssten um einige Prozentpunkte steigen. Man könnte daher argumentieren, es müsse genügen, den bestehenden Sozialstaat trotz seiner Mängel zu erhalten und sich auf die Sicherung der Verteidigungsfähigkeit zu konzentrieren.

Allerdings ist fraglich, ob die Wählerschaft demokratischer Parteien über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren hinweg einen Sozialstaat akzeptieren würde, dessen Schwächen weithin sichtbar bleiben – zumal in einer Gesellschaft, in der Einkommen und Vermögen deutlich ungleicher verteilt sind als in früheren Jahrzehnten. Dies gilt umso mehr, wenn der Sozialstaat sogar gekürzt würde, um die zusätzlichen Kosten von Alterung und Verteidigung zumindest teilweise zu finanzieren. Dies würde viele Menschen in die Arme der AfD treiben.

Vor diesem Hintergrund steht Deutschland vor einer außergewöhnlichen politischen und wirtschaftlichen Herausforderung, die in ihrer Größenordnung nur mit der deutschen Wiedervereinigung der 1990er Jahre vergleichbar ist.

Eine große Unsicherheit besteht, ob genügend Arbeitskräfte und Produktionskapazitäten für Ausgaben in dieser Größenordnung zur Verfügung stehen. Die demografische Entwicklung scheint hier zunächst klare Grenzen zu setzen.

Dennoch gibt es mehrere Möglichkeiten, das Arbeitsvolumen der erwerbsfähigen Bevölkerung – also der 20- bis 66-Jährigen, einschließlich der Zugewanderten – zu erhöhen. Ein Ansatz wäre, Anreize zu schaffen, um die in Deutschland vergleichsweise hohe Teilzeitquote zu verringern. Hinzu kommt, dass rund vier Millionen Menschen geringfügig beschäftigt sind, meist in Minijobs und häufig mit nur sehr niedrigen Einkommen. Auch hier könnte eine stärkere Integration in reguläre Beschäftigung das Arbeitsvolumen erhöhen.

Darüber hinaus ließe sich die derzeitige Arbeitslosenquote von etwa sechs Prozent möglicherweise deutlich senken. Gleichzeitig kann ein zunehmender Mangel an Arbeitskräften selbst zu Produktivitätssteigerungen führen, etwa durch organisatorische Innovationen oder verstärkte Automatisierung. Auch künstliche Intelligenz könnte künftig zur Produktivitätssteigerung beitragen. Die Erwerbszuwanderung ist in den aktuellen Bevölkerungsvorausberechnungen allerdings bereits relativ optimistisch berücksichtigt.

Sollten diese Faktoren dennoch nicht ausreichen, würde ein Teil der zusätzlichen Nachfrage über höhere Importe gedeckt werden. Denkbar wäre sogar, dass der deutsche Exportüberschuss allmählich schrumpft. Ökonomisch wäre eine solche Entwicklung durchaus überfällig. Allerdings hätte sie auch einen Nachteil: Wenn ein größerer Teil der zusätzlichen Nachfrage ins Ausland abfließt, fällt der inländische Einkommensmultiplikator geringer aus und der Grad der Selbstfinanzierung wird geringer. In diesem Fall könnte der unterstellte Wachstumstrend von 1,5 Prozent pro Jahr schwerer zu erreichen sein.

Kosten und Finanzierung

Eine Finanzierung über zusätzliche Schulden erscheint nur begrenzt möglich. Selbst unter günstigen Annahmen würde die Staatsverschuldung bis 2040 auf etwa 76 Prozent des BIP steigen, und auf 90 Prozent, wenn das Reformprogramm wie dargestellt in hohem Maße kreditfinanziert gestaltet wird. Eine dauerhafte Finanzierung dürfte daher ohne höhere Steuern und Abgaben kaum möglich sein. Zum Vergleich: Die Abgabenquote lag laut Institut der deutschen Wirtschaft im Jahr 2026 bei 41,5 Prozent.

Ein anderer Ansatz wäre, den Sozialstaat stärker auf bedürftige Haushalte zu konzentrieren. So ließe sich etwa fragen, ob staatliche Leistungen wie Kindergeld, Pendlerpauschale oder ein subventioniertes Deutschlandticket auch für das obere Drittel der Einkommensverteilung notwendig sind. Ähnliche Fragen stellen sich bei der ermäßigten Mehrwertsteuer für die Gastronomie, beim Ehegattensplitting, das hohe fiskalische Kosten verursacht und zugleich arbeitsmarktpolitisch problematische Anreize setzt, oder bei der Rentengarantie, die derzeit auch hohe Renten vollständig absichert. Würde man eine Reihe solcher Maßnahmen zurückfahren oder zielgenauer ausgestalten, könnten die zusätzlichen Ausgaben auf 3 Prozent in der günstigeren Variante, in der andere auf unter 5 Prozent sinken. Geht man von Kosten in Höhe von 3 Prozent des BIP sinken, wären es 167 Milliarden Euro jährlich (in Preisen von 2025).

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob ein Teil der Finanzierung über steuerpolitische Reformen erfolgen sollte, die zugleich die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen verringern. Bei der Einkommensteuer ließe sich beispielsweise der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst bei höheren Einkommen greifen lassen und schrittweise auf 45 Prozent (oder höher) anheben, der derzeit erst über die sogenannte Reichensteuer erreicht wird. Auch könnten Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Immobilien wieder regulär nach dem Einkommensteuertarif besteuert werden, statt über die Abgeltungsteuer privilegiert zu sein. Damit würde zugleich die steuerliche Begünstigung von Immobilienverkäufen nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist entfallen. Allerdings dürfte selbst eine solche Reform der Einkommensbesteuerung allein kaum ausreichen.

Damit rücken Erbschafts- und Vermögenssteuern stärker in den Mittelpunkt der Debatte. In Deutschland gilt die Vermögensungleichheit politisch lange als Randthema, obwohl das Land innerhalb der OECD zu den Staaten mit besonders hoher Vermögenskonzentration zählt. Das gesamte Geld- und Immobilienvermögen beläuft sich auf rund 16,5 Billionen Euro[2], etwa das 3,7-fache des BIP, und wächst im Trend schneller als die Wirtschaftsleistung. Die jährlichen Erbschaften werden inzwischen auf über 300 Milliarden Euro geschätzt.

Eine stark progressive Vermögenssteuer mit hohen Freibeträgen könnte – bei einem Aufkommen von etwa 0,5 Prozent des privaten Vermögens – rund 82 Milliarden Euro jährlich einbringen (in Preisen von 2025). Ein ähnliches Steueraufkommen ergäbe sich, wenn der jährliche Vermögenszuwachs stärker besteuert würde. Ergänzend erscheint ein Erbschaftsteueraufkommen von rund 30 Milliarden Euro – etwa zehn Prozent der geschätzten Erbschaftssumme – durchaus erreichbar. Zusammengenommen könnten beide Steuern einen erheblichen Teil der Finanzierungslücke schließen. Voraussetzung wären allerdings rechtliche Reformen, die Steuervermeidung wirksam begrenzen. Zugleich ließe sich ein Teil des Aufkommens auch durch einen besseren Vollzug des bestehenden Steuerrechts erzielen.

Die Debatte über Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung hat in jüngster Zeit spürbar an Dynamik gewonnen. Die Vorschläge reichen von einer internationalen Mindeststeuer auf große Vermögen nach dem Konzept von Gabriel Zucman, die nach dessen eigenen Berechnungen in Deutschland rund 17 Milliarden Euro einbringen würde, bis zu deutlich weitergehenden Modellen wie dem Vorschlag der Partei Die Linke, der mit progressiven Sätzen von 1 bis 12 Prozent ab einem Vermögen von einer Million Euro rechnerisch ein Aufkommen von rund 108 Milliarden Euro vorsieht. In der Spitze würde die Substanz besteuert werden, was sicherlich zu einem deutlichen Rückgang der Vermögenspreise führen würde, der die Steuerbasis schrumpfen und so das Einnahmepotenzial senken würde. Zwischen diesen Positionen existiert eine Vielzahl möglicher Varianten.Fest steht jedoch: Ohne eine substanzielle Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften dürfte die langfristige Finanzierung des deutschen Sozialstaats kaum zu sichern sein.

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[1]In der Sprache der Ökonomen: es geht um den Fiskalmultiplikator und den balanced-budget-Multiplikator.
[2]Ende 2024 schätzte die Deutsche Bundesbank das Geldvermögen auf knapp 10 Billionen Euro. Für das private Nettoimmobilienvermögen liegen keine genauen Schätzungen vor. Eine viel zitierte Studie der Bundesbank basiert auf einer Haushaltsbefragung mit einer repräsentativen Stichprobe, schaut jedoch nur auf die Verteilung des Gesamtvermögens inkl. Immobilien. Manche schätzen das Immobilienvermögen ebenfalls auf etwa 10 Billionen, aber es könnte sich mit dem Geldvermögen überschneiden. Informell schätzt man das Gesamtvermögen am DIW auf 16,5 Billionen Euro. Am IW schätzt man, dass die Hälfte der Kapitalanlagen aus Immobilien besteht. Statista nennt 9,4 Billionen für Ende 2025.